Presuda: Facebook nije poštovao zakon o zaštiti podataka / potrošača (orig. iz njemačkog)
Das Kammergericht Berlin hat ein früheres Urteil gegen Facebook bestätigt. Das soziale Netzwerk verletzt Daten- und Verbraucherschutzgesetze.
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Das Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht) hat in einem Verfahren gegen Facebook das Urteil der Vorinstanz bestätigt und stärkt damit die Position des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). In der Berufung bestätigte das Gericht, dass Facebook mit seinen Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht verstößt. Das soziale Netzwerk muss dies unterlassen.
Der vzbv hatte bereits 2015 insgesamt 26 Einzelverstöße beanstandet. Die Verbaucherschützer monierten unter anderem den im Smartphone standardmäßig aktivierten Ortungsdienst von Facebook, der auch Chat-Partnern den Aufenthaltsort verriet, sowie den erlaubte Zugriff von Suchmaschinen auf die Nutzerfeeds. Für beides hätte laut Gericht eine Einwilligung, also etwa ein Opt-in, erfolgen müssen.
Die Klauseln, dass Facebook sich die Nutzung des Namens und Profilbilds von Mitgliedern für “kommerzielle, gesponserte und verwandte Inhalte” vorbehält und Nutzer sich vorab mit allen Änderungen der Datenrichtlinien einverstanden erklären hätten müssen, hielten die Richter für nicht haltbar. Auch die Klarnamenpflicht hat in den Augen des Gerichts keinen Bestand. “Eine Klausel, die Nutzer unter anderem zur Angabe ihres richtigen Namens verpflichtete, ist dem Unternehmen nach teilweiser Berufungsrücknahme im Dezember 2019 bereits jetzt rechtskräftig untersagt”, heißt es in der Pressemitteilung des vzbv.
Verband darf gegen Facebook vorgehen
Facebook hatte sich auch dagegen gewehrt, dass der Verband überhaupt klagen darf. Mit Inkrafttreten der DSGVO braucht es dafür gegebenenfalls den Auftrag eines betroffenen Verbrauchers. Auch dies sah das Gericht anders: Es ist “Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen ausdrücklich gestattet, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten vorzugehen”, schreiben die Richter in der Urteilsbegründung, die der vzbv veröffentlicht hat. Beanstandet wird vom Gericht auch das versteckte Impressum.
“Nicht zum ersten Mal wird Facebook wegen des sorglosen Umgangs mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer verurteilt”, begrüßte vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel das Urteil. Das Kammergericht habe dabei klargestellt, dass Verbraucherzentralen dagegen vorgehen könnten. Facebook hat sich bisher nicht zum Urteil geäußert.
Nicht beanstandet hat das Gericht den damaligen Werbeslogan “Facebook ist und bleibt kostenlos”. Der vzbv hatte ihn als irreführend kritisiert, da Verbraucher zwar kein Geld für den Dienst zahlen müssen, wohl aber mit ihren Daten bezahlen, die Facebook Gewinn einbringen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Allerdings können beide Parteien eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen
Izvor / Quelle: Heise Online